Mitteilung aus dem Umwelt- und Compliancemanagement der Liebensteiner Kartonagenwerk GmbH vom 24.09.2025
In den vergangenen Monaten haben wir uns intensiv mit der Umsetzung der Anforderungen zur EU-Entwaldungsverordnung beschäftigt und unsere internen Prozesse aufgebaut.
Am 23.09.2025 gibt die EU-Kommission bekannt, dass die Verschiebung des geplanten Geltungsbeginns (30.12.2025) der EU-Entwaldungsverordnung um ein weiteres Jahr vorgesehen ist.
(Quelle: EU: Entwaldungsverordnung EUDR erneut vor Verschiebung)
Zuletzt haben wir eine massive Verunsicherung sowohl bei unseren Lieferanten als auch bei unseren Kunden festgestellt, unzählige Anfragen beantwortet und eigene Prozesse aufgebaut.
Vorausschauend haben wir die Entwicklung seitens der EU verfolgt, um möglichst sorgfältig, aber auch nicht voreilig zu handeln. Letztendlich haben die enormen Anforderungen,
die eine erhebliche Investition in Rückverfolgbarkeits- und Risikopräventionsprozesse gefordert haben, dazu geführt, dass die Betroffenen Branchen und Länder eine erneute Änderung bzw. Verschiebung forderten.
Die EU-Kommission plant nun die Verschiebung um ein weiteres Jahr.
Liebensteiner hat bereits die Grundstrukturen aufgebaut und ist mit seinen Lieferanten im engen Austausch, um die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht gemäß EUDR zu erfüllen.
Wir werden diese Prozesse auch weiter überwachen und die kommenden Änderungen dabei berücksichtigen. Aufgrund der unzähligen Anfragen und der branchenweiten Unsicherheit in den vergangenen Wochen möchten wir
auf diesem Wege die aktuellen Entwicklungen kommunizieren und unsere Informationen bereitstellen und diese bei Bedarf aktualisieren.
Karola Wenisch
Umweltmanagementbeauftragte